Impuls für den Monat Januar

Dieser Vers des Schma Jisrael, des wichtigsten Glaubensbekenntnisses des Judentums, stellt auch für uns Christen ein Zentralgut des Glaubens dar. Jesus selbst greift es nebst dem Gebot der Nächstenliebe aus dem umfassenden Gesetzeskatalog des mosaischen Bundes heraus und lässt den versucherischen Pharisäer und damit auch uns wissen, dass diese beiden Gebote, das der Gottes- und das der Nächstenliebe, die größten, bedeutendsten sind, daran das Gesetz selbst und die Propheten hängen (Mt 22,34–40).
Mit diesem Wissen wiegt die Bedeutung des vorliegenden Gebotes, das dieser Betrachtung zugrunde liegt, umso schwerer. Auch nennt Jesus das Gebot aus Deut 6,5 nicht nur das größte, sondern auch erste (Mt 22,38). Das Gebot der Gottesliebe zusammen mit der Nächstenliebe daher lediglich unter den Begriff des Doppelgebots der Liebe zu subsummieren, verkennt die Einzigartigkeit dieses bedeutenden Gebotes, das wohl wie kein anderes Fragen des rechten Handelns aufwirft.
 
Diese Fragen betreffen besonders einen Bereich. Kann das Gebot überhaupt umgesetzt werden, da ja von Liebe die Rede ist, die ihrer Natur nach kaum zu Gegenstand eines Sollens, eines Gebotes gemacht werden kann?
Die Frage steht dem einfältigen Tun dieses Gebotes entgegen und sollten daher einer Betrachtung unterzogen werden. So gut und richtig Fragen sein können, sind sie doch letztlich nichts anderes als eine Ausflucht, nicht ins Handeln kommen zu müssen.
 
Zur Beantwortung der Frage müssen Überlegungen über die Idee des Gebots gestellt werden. Was ist ein Gebot und wozu ist es da?
Es fällt auf, dass ein Sollen formuliert wird. Du, liebe! – ist das Gebot. Du sollst lieben.
Dieses Sollen, diese Aufforderung, zu handeln, kann nun in zweierlei Sinn vorliegen. Als hypothetischer oder als kategorischer Imperativ. Der hypothetische Imperativ begegnet besonders bei Wünschen, die an Bedingungen geknüpft sind: „Wenn du Klavier lernen willst, sollst/musst du üben.“
Ein kategorischer Imperativ gilt hingegen unbedingt, eben kategorisch: „Du sollst nicht morden“. Hier muss keine Bedingung genannt werden, unter der das Sollen gilt. Es darf auch keine solche Bedingung geben, denn dann gälte das Sollen nur bedingt und nicht absolut.
Im vorliegenden Vers gilt das Gebot der Liebe absolut, also kategorisch. Es wird keine Einschränkung für die Bundesgenossen, hier das Volk Israel, genannt, unter der dieses Gebot der Gottesliebe nicht gilt.
Da also das Gebot kategorisch gilt, muss die Liebe gegenüber Gott etwas sein, das auch tatsächlich umgesetzt werden kann. Denn was unbedingt gesollt wird, muss auch gekonnt werden. Sonst wäre die Idee des Sollens hinfällig. Hier wird die zugrundeliegende Frage nach der Möglichkeit der Umsetzung dieses Gebots direkt berührt.
Mann könnte sich ja vorstellen – und es liegt auch nahe –, dass ein Gebot, das die Liebe einfordert, gerade kein kategorisches, sondern ein bedingtes Gebot ist: „Wenn du Liebe gegenüber Gott aufbringen kannst, dann sollst du den HERRN, deinen Gott, lieben …“. Aber nein, Deut 6,5 ist klarerweise ein kategorisches Gebot. Es gilt nicht nur, wenn ich gute Gefühle habe oder wenn ich gerade glaube, Gott lieben zu können, sondern es gilt immer, in jeder Gefühlslage.
Dieser Umstand zeigt aber, wo das Problem, wo die Frage in diesem Gebot besonders liegt. Es ist nicht die Frage nach der Umsetzbarkeit entscheidend, sondern die Frage nach dem Begriff der Liebe. Was für eine Art von Liebe ist das, die hier im Vers zugrunde liegt? Was ist das für eine Liebe, die kategorisch durch ein Gebot eingefordert werden kann?
Läuft das nicht der gängigen Definition von Liebe gründlich zuwider?

Unter Liebe stellt man sich für gewöhnlich eine erstrebenswerte Gefühlsregung eigener Art vor, die sich auf Personen oder Dinge in einer wertschätzenden Art bezieht und die zu außerordentlichen Handlungen motivieren kann. So verstanden liegt der Konflikt mit dem Liebesgebot offen zu Tage. Natürlich kann man keine Gefühle einfach so heraufbeschwören, auf-diktiert bekommen oder haben sollen.
Aber genau das will der Vers, wenn der Begriff der Liebe so verstanden wird, wie eben beschrieben. Dann ist klar, dass die Forderung dieses kategorischen Imperativs geradezu absurd ist.

Doch das kann wohl kaum die Antwort auf die Frage nach der Umsetzbarkeit sein: Der Vers ist nicht umsetzbar, weil er Unmögliches fordert.
Nein, wir glauben, dass dieses Gebot einen klaren Sinn hat, den wir erfassen und auch umsetzen können. Die Antwort, den Vers für Blödsinn zu erklären, ist keine.
Was also lässt sich noch hinterfragen, um die Frage nach der Umsetzbarkeit dieses Verses konstruktiv zu beantworten? Die Definition von Liebe.

Freilich, Liebe, als reines Gefühl verstanden, führt bei der Beantwortung der Frage nach der Umsetzbarkeit dieses kategorischen Liebesgebots unzweifelhaft in das Problem, dass wir dieses Gefühl nicht auf Befehl erzeugen können und darum diesem kategorischen Sollen gar nicht nachkommen können.
Aber was wäre, wenn hier Liebe nicht (nur) als ein Gefühl zu verstehen ist? Was ist denn Liebe überhaupt?
Mit der Beantwortung der unausweichlichen Frage „Was ist Liebe?“ würde der Umfang dieser Andacht in unermessliche Größenordnungen ausarten, weshalb an dieser Stelle nur ein kleiner Versuch unternommen werden soll, Liebe als etwas zu definieren, was auch über das reine Gefühl hinausgeht. Zu diesem Unternehmen gibt der Vers selbst hilfreiche Stützen zur Seite. Mit Herz, Seele und Kraft soll geliebt werden. Das klingt nicht nur recht umfassend, sondern auch so, als seien Gefühle nicht das einzige, worauf es bei der Liebe ankommt.
Interessanterweise ist das Herz, das hier als erstes genannt wird, in seiner Bedeutung über die Jahrtausende mehr und mehr von seinem eigentlichen Sinn abgerückt. Das Herz, das heute für Gefühl pur steht, war damals, zur Zeit der Niederschrift des Gesetzes, der Inbegriff des inneren Menschen und speziell des Sitz des Verstandes und nicht des Gefühls.

Die Seele als zweites bezeichnet den Menschen als Wesen. Es meint das Leben als ganzes. Die Seele ist hier also als Inbegriff der menschlichen Existenz zu verstehen. Die Kraft als letztgenannte Größe meint hier das Vermögen, das sich auf die Tat richtet, aber auch die Kraft, in der Herz und Seele lieben sollen.
Diese Beobachtungen legen nahe, dass die Liebe im inneren wie im äußeren Menschen sichtbar werden soll, durch eine richtige Gesinnung und die richtige Tat.
Gerade wenn der Vers die Liebe nicht als Gefühl versteht, scheint es weitaus sinnvoller zu sein, die Liebe als eine Tat und Haltung zu verstehen, die durch eine dem Willen unterworfene Zuneigung gegenüber Gott motiviert ist. Dass auch Gefühle da sein können, ist natürlich möglich, aber der Hauptaugenmerk des Verses scheint darauf zu liegen, dass das Herz, also der innere Mensch kraft seines Willens sein ganzes Leben in Tat und Haltung auf Gott ausrichtet.
Dies ist, als Liebe verstanden, klarerweise etwas umsetzbares. Damit ist die Frage nach der Umsetzbarkeit dieses Verses beantwortet:

Wenn Liebe nicht primär als Gefühl, sondern als eine Willensentscheidung, sein Leben ganz und gar auf Gott auszurichten, verstanden wird, ist das Gebot, Gott zu lieben umsetzbar.

Für uns Christen bedeutet das vor allem, dass wir in der Liebe nicht immer einen Stolperdraht zum Gehorsam sehen. Allzu oft ist das mangelnde Gefühl die Erklärung für den Ungehorsam gegen das Gesetz Christi, dabei heißt Liebe nicht Gefühl, sondern bewusste Entscheidung für Gott. Was wäre das auch für eine Liebe, die erlischt, nur weil das Gefühl fehlt?
Liebe zu Gott mit ganzem Herzen, ganzer Seele und ganzer Kraft ist dann die willentliche Entscheidung, sein gesamtes Leben und seine Zukunft auf Gott auszurichten, innerlich wie äußerlich. Das sollen wir tun, unbedingt, kategorisch.

Euer
Justus Westermeier

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